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ClimateGrid zu Gast auf dem Praxislehrgang ESG in Frankfurt

June
2023

ClimateGrid zu Gast auf dem Praxislehrgang ESG in Frankfurt a.M.

Vergangene Woche veranstaltete die BeckAdakemie Seminare einen dreitätigen „Praxislehrgang ESG“ in Frankfurt a.M. Unter der Leitung der Initiatoren Prof. Dr. Eric Wagner und Dr. Marc Ruttloff gaben die namhaften Referenten Prof. Dr. Thomas Berndt, Anne-Kathrin Gillig, Andrea Maibaum, Dr. Johannes Hertfelder, Dr. Lisa Kappler, Klaus Reiner, Dr. Simon Wagner und Dr. Ricarda Zeh einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Themenfelder der Querschnittsmaterie ESG.

Das Spektrum reichte dabei von unternehmerischen Grundprinzipien, verschärften Berichtspflichten über Greenwashing-Gefahren und den damit verbundenen Sanktions-, Straf- und Bußgeldrisiken, bis hin zu den Herausforderungen der ESG-Kommunikation. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Greenwashing-Risiken im Kontext von Kompensation und entsprechender Kommunikation (Green Claims) besonders gravierend sind.

Die Vorträge haben nicht nur eindrucksvoll gezeigt, wie vielfältig die rechtlichen Herausforderungen nachhaltigen Unternehmertums sind, sondern dass wir in ganz vielen Bereichen erst juristisches Neuland beschreiten. Wir sind dankbar für die profunden Insights und freuen uns das gewonnene Wissen im Rahmen unserer Workshops und Projekte anzuwenden.

Mehr dazu in unseren Key Takeaways:

  • ESG kann nicht isoliert behandelt werden. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, deren Herausforderungen nur in Kooperation mit interdisziplinären Teams und engem Dialog mit sämtlichen Stakeholdern gemeistert werden können.
  • Datenqualität-, Erfassung- und Management sind Hauptherausforderung und zugleich Schlüssel der nachhaltigen Transformation. Insbesondere die verschärften Reportingpflichten erfordern standardisierte Abfragemechanismen, die intelligente Nutzung von Big Data und fachgebietsübergreifende Schnittstellen.
  • Scope 3 Emissionen gewinnen an Bedeutung. Glaubwürdige Klimaschutzstrategien lassen Scope 3 Emissionen nicht außen vor.
  • Die Geschäftsleitung hat die ESG-Ziele in der Unternehmensstrategie zu verankern – nicht die Marketingabteilung.
  • Die rechtssichere Umsetzung von ESG in der Unternehmenspraxis erfordert ein fortlaufendes Screening der dynamisierenden Gesetzgebung und rechtlichen Rahmenbedingungen (Legal Monitoring).
  • Unbedachte Anpreisungen im Kontext von Klimabilanzierung und Kompensation werden schnell zu Greenwashing und damit ESG relevanten Äußerungen.

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